Wer kenn sich in diesem Bereich aus und kann die Meldung betätigen?
Quelle : www.onlinezeitung24.de
Nicht nur das UStG verstößt gegen das zwingende Zitiergebot, auch die AO tut dieses seit 1977
Hier und da hat es sich inzwischen rumgesprochen, dass die Finanzämter seit dem 01.01.2002 ohne ein gültiges Umsatzsteuergesetz trotzdem tätig sind. Sie erheben Umsatzsteuer, man tut dort so, als wenn es gar keine höherrangige Rechtsvorschrift als die eigenen Steuergesetze gäbe. Das Grundgesetz und dessen absolute Vorrangigkeit zu allen anderen Gesetzen in Deutschland interessieren den deutschen Fiskus bis heute nicht. Und so kam was kommen musste. Bei einer Recherche in anderen Gesetzen kam es jetzt zutage, auch die Abgabenordnung ist ungültig, verstößt doch auch sie gegen die zwingende grundgesetzliche Gültigkeitsvorschrift des Zitiergebotes gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG.
Der damaligen Bundespräsident hat artig die Abgabenordnung gegengezeichnet, diese ausgefertigt und verkündet. Ein Gesetz, welches eben nicht nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen ist (Art. 82 GG).
Jetzt wird sicherlich der eine oder andere Leser hier glauben, es solle ihm ein x für ein u vorgemacht werden, denn würde das stimmen, dann wären ja die Finanzämter ihrer allmächtigen Gesetzesgrundlage beraubt. Sie hätten keine Ermächtigungsgrundlage mehr, auf der sie ihre Verwaltungsakte stützen und begründen sowie auch ggfl. mit Zwang durchsetzen könnten. Und doch ist es so, leider aber wahr.
Blicken wir zunächst zurück. In den Jahren 1933 bis 1945 war es in erster Linie der deutsche Fiskus, der maßgeblich selbst am Holocaust nicht unbeteiligt war. Eine Raubmaschine, so schreibt der Autor Götz Aly in seinem Buch “Hitlers Volksstaat”, war das Dritte Reich damals. In der nationalsozialistischen Finanzverwaltung waren am Ende des Krieges 1945 3/4 NSDAP-Mitglieder und die haben weitergemacht. Die haben auch weitergemacht als das Grundgesetz zum 23.05.1949 in Kraft getreten ist, denn man hatte ja keine anderen. Man hat sie entnazifiziert, das muss man sich wahrscheinlich so vorstellen, als wenn jemand entlaust wird. Der Gesit dieser Leute war aber geprägt durch deren in der Vergangenheit angerichtetes – ohne daß diese dafür zur Rechenschaft gezogen worden sind. Unrecht bekam dadurch seine Bestätigung als Recht.
Weil es an anderen Gesetzen mangelte, wurden die alten Gesetze sogar mit gleichlautendem Namen weiter als Arbeitsgrundlage benutzt. Reichsabgabenordnung z.B. zusammen mit den Steueranpassungsgesetz von 1934, gültig geblieben in Deutschland bis zum 31.12.1976. Nicht durch den Filter des Artikel 123 Abs. 1 GG gefallen, danach durfte Recht nur weiter bestehen, wenn es mit dem Grundgesetz vereinbar war.
In der Reichsabgabenordnung wurde selbstverständlich nicht dem Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG genügt, es hieß lapidar, es ist vorkonstitutionelles Recht und der damalige Gesetzgeber im Reich konnte ja die Regeln des späteren Grundgesetzes vor dessen Verabschiedung nicht kennen. Eine Ausrede, die nur Tätern einfallen kann, um etwas nicht tun zu müssen was man nicht tun will, würde es einen doch am weiteren Tun nur hindern. Und den Fiskus irgendwie behindern, das kam doch auf gar keinen Fall in Frage.
Zum 01.01.1977 trat dann die AO 1977 in Kraft. Im § 413 AO erfüllt das Gesetz scheinbar die Zitierpflicht gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG, denn der § steht unter der Überschrift “Einschränkung von Grundrechten”. Bei näherem Hinsehen hat der einfache Gesetzgeber aber aus welchen Gründen auch immer, den Artikel 14 GG nicht zitiert, dabei greifen die Finanzämter gerade in das Grundrecht auf Eigentum beim sog. Steuerpflichtigen regelmäßig ein. Nicht allein durch den regelmäßig erteilten Bescheid, sondern insbesondere dann, wenn es um Zwang, also um Vollstreckung eines Verwaltungsaktes geht. Ein solcher Eingriff ist eine Einschränkung des Grundrechtes, so wie es im Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 GG geschrieben steht. Die Folge ist das zwingende Gebot, das Grundrecht unter Angabe des Artikels im Gesetz, also der AO 1977 zu nennen. Die Folge ist, wird nicht zitiert, die Ungültigkeit des Gesetzes, ohne wenn und aber.
Damit steht fest, dass die AO 1977 seit dem 01.01.1977 wegen dieses nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen das grundgesetzlich zwingend vorgeschriebene Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig und nichtig ist. Alle Verwaltungsakte, die auf der AO 1977 basieren, sind ebenfalls nichtig. Ein weiteres Dilemma. Damit wird der Rechtsstaat Deutschland, dessen Repräsentanten sich regelmäßig damit brüsten, ein weiteres Mal in Frage gestellt.
Erste Stimmen aus den Finanzämtern lauten, Artikel 14 GG bräuchte nicht zitiert werden, da es ja um das Vermögen und nicht das Eigentum ginge, das man den Menschen ggfl. zwangsweise wegnehme.
Man vergisst dort einfach mal in einen Kommentar zu schauen, in dem zum Vermögen und Eigentum folgendes geschrieben steht:
“Vermögen ist grds. die Gesamtheit aller geldwerten Güter einer natürlichen oder juristischen Person, abzüglich der Verbindlichkeiten (§ 263 Rn.55). Beispielhaft aufgeführt sind: Eigentum, Besitz, dingliche Rechte, Forderungen….”
Das Problem, das sich da jedoch zeigt ist, dass weder der Gesetzgeber noch die vollziehende Gewalt oder gar die Gerichte tatsächlich auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, alles scheint mehr eine große und inzwischen 60 Jahre andauernde Heuchelei zu sein.
Nun gilt es, den Finanzämter, respektive den einzelnen Finanzbeamten auf der Ebene des Grundgesetzes als Grundrechtsträger zu begegnen und da hat gemäß Artikel 1.3 GG der Grundrechtsträger sowie die Grundrechte absoluten Vorrang.
Der Inhalt des vorstehenden Artikels gibt nicht die Meinung der Redaktion von Onlinezeitung24 wieder. Für den Inhalt ist allein der Autor des Beitrages verantwortlich!




Hahaha, der deutsche Wahnsinn in Zahlen:
http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/fiskalischer-polizeistaat-in-zahlen
http://zitiergebot.de/
http://zitiergebot.de/recherche-zum-zitiergebot/
Viele Infos hier: http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/
aus: http://bund-fuer-das-recht.de/Ziele.php
” 1. Vollständige und wortgetreue Zeugenaussagen in den Gerichtsprotokollen auf der Basis vollständiger Tonbandaufzeichnungen von Verhandlungen, um der Protokoll-fälschung durch Richter die Grundlage zu entziehen. Bestrafung von Richtern, die Protokolle fälschen.
Unglaublich aber wahr: Tonband-Mitschnitte von Verhandlungen sind verboten – allerdings nicht durch irgendein Gesetz, sondern allein durch Richter, die sich anmaßen zu bestimmen, was ins Protokoll aufgenommen wird und was nicht. Damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Vorgefasste (mit Rechts- und Staatsanwälten ausgekungelte!) Urteile auf der Basis gefälschter Protokolle sind keine Seltenheit.
Weitere Infos zu dem Thema Protokoll ( entsprechender Gesetzestext, die Auslegung der Gerichte und Selbsthilfemaßnahmen)
2. Rechtsgültige Unterschriften durch die Richter oder Staatsanwälte auf deren Urteilen, Beschlüssen und Haftbefehlen.
Kaum zu glauben, aber wahr: Obwohl vom Gesetz her zwingend vorgeschrieben, scheuen sich Richter und Staatsanwälte, ihre Urteile, Beschlüsse und Haftbefehle rechtsgültig zu unterschreiben. Dafür schieben sie Justizangestellte vor. Da heißt es dann nur noch, meist “elektronisch erstellt” oder “maschinengeschrieben”: gez. Lohneis Oberstaatsanwalt. Daneben findet sich ein Stempel: beglaubigt: Justizangestellte(r) soundso mit meist unleserlicher Unterschrift. Was beglaubigt diese(r) Justizangestellte(r) da eigentlich? – Dass der Richter oder Staatsanwalt nicht unterschrieben hat? Dass sie(er) selbst für dieses Schreiben verantwortlich ist? – Sind sich die Justizangestellten der Tragweite ihres ungesetzlichen Handelns eigentlich bewusst? – Es ist noch nicht lange her, da wurden DDR-Mauer-Todesschützen verurteilt, weil sie keinen von ihren ehemaligen Vorgesetzten unterschriebenen Schießbefehl vorzeigen konnten. (StPO § 275 Abs. 2, 3 und 4 oder ZPO § 317 Abs. 2).
Weitere Infos zu dem Thema Unterschriften (entsprechende Gesetzestexte, die Auslegung der Gerichte und wie ein rechtsgültige Unterschrift oder Abschrift auszusehen hätte!) ”
aus: http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html
“§ 126
Schriftform
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13.07.2001 (PDF-Format BGBl. I S. 1542) m.W.v. 01.08.2001.
2 vorherige Gesetzesfassungen ” hier: http://lexetius.com/BGB/126#2 dabei beachte man unter § 126, Abs.3 die früheren Fassungen und die verbotene Überblendung!
aus: http://www.wahrheiten.org/blog/2008/11/02/fuer-wen-gilt-das-grundgesetz-der-brd/ “Ist es rechtens, in einem bestehenden Gesetz einen Artikel einfach ersatzlos zu streichen und stattdessen einen anderen Artikel neu einzufügen?
Ja, natürlich ist das möglich und auch rechtens. Allerdings mit einer Einschränkung: Der neue Artikel darf nicht an derselben Position des alten stehen, sodass die Gesetzeshistorie erhalten bleibt.
Ein Beispiel: Man darf nicht einfach den kompletten Text von Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland entfernen und einen vollständig anderen Inhalt einfügen.
Selbstverständlich wird sowas auch nicht gemacht – oder etwa doch?
Man nennt diesen Fall “Überblendung”, wenn der ursprüngliche Inhalt eines Gesetzesartikels komplett entfernt und anstatt diesem ein ganz anderer Text mit anderem Sinn eingefügt wird. Um Überblendung zu vermeiden wird üblicherweise ein Zusatzartikel eingefügt, beispielsweise Artikel 23a. So bleibt die Geschichte des Gesetzes nachvollziehbar.
Wenn dagegen wirklich eine Überblendung durchgeführt wird, dann besteht eindeutig die Absicht, etwas zu verbergen, was absolut unzulässig ist.
Nun, wurde das denn wirklich schon einmal gemacht? Womöglich am Grundgesetz der BRD? Oh ja, schauen Sie hier. Grundgesetz Artikel 23 alte Fassung bis zum 29.09.1990: …” usw. Überblendung von Gesetzen ist verboten
infos auch hier:
http://books.google.de/books?id=Pskzs34N_gMC&pg=RA1-PA127&lpg=RA1-PA127&dq=gesetze+%C3%BCberblendung+verboten&source=bl&ots=ifLjbX77Fx&sig=APjVE8O2yObG8SaSDNQNBO_2XSY&hl=de&sa=X&ei=phSqT8DWN46K4gSfrIiWCQ&ved=0CF8Q6AEwBQ#v=onepage&q=gesetze%20%C3%BCberblendung%20verboten&f=false
ACHTUNG! die Gegenseite hat dazu folgende Meinung:
Stellungnahme der Stadtkasse zum „Zitiergebot“ gem. Art. 19 Abs. 1 GG:
(ZITAT)
Eine evtl. Klage halte ich zudem auch für unbegründet.
Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG enthält tatsächlich das Gebot, in grundrechtseinschränkenden Gesetzen die betroffenen Grundrechte zu nennen (Zitiergebot). Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur ausdrücklich gewollte Eingriffe vorgenommen werden. Weiter soll die Vorschrift eine “Warn- und Besinnungsfunktion” erfüllen, damit der Gesetzgeber die grundrechtsverkürzenden Auswirkungen seiner Gesetzgebung bedenkt (Sachs, GG-Kommentar, Art. 19 Rz. 25).
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG schützt die Eigentumsgarantie aber nicht das Vermögen als solches (Jüngst BVerfGe 95, 267/300) und damit nicht gegen Geldleistungspflichten (BVerfGe 4 7/17; ebenso etwa BVerfGe 72 175/195; 74 129/148; 75 108/154; 77 308/339; 78 249/277; 91 27/220). Die Auferlegung von Geldleistungspflichten lässt somit die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG grundsätzlich unberührt. Die Erhebung von Steuern und AbgabensteIlen stellen keine Verletzung des Artikels 14 Grundgesetz dar.
Ihre Einwendungen gegen die Festsetzung der Vergnügungssteuern 2008 sind daher unbegründet.
(ZITAT ENDE)
NEUESTE ERKENNTNISSE
FAX an FA Rosenheim: Finanzamt Regensburg bestätigt schriftlich die Ungültigkeit der Abgabeordnung (AO 1977) – Hier der Beweis!!
~~~~~
Klage gegen das Finanzamt Rosenheim wegen unzulässiger Anwendung unzulässiger Steuergesetze
http://finanzamt.name/
Hallo Gareth,
Wo hast du den Beschluss des BVerfG 1 BvR 1808/11 her? Ist das ein Schreibfehler im Az? Unter diesem Datum ist ein solches AZ beim BVerfG nicht auffindbar.
LG will
Es gibt keine Zufälle
Amen!
http://www.youtube.com/watch?v=JFI96L0F5Fc
Nun behauptet jedoch der BFH in seinem Beschluss vom 18.05.2011 zu Az.: II B 195/10 unter Randnummer 9:
“1. Der vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage, ob das UStG und die AO aufgrund eines Verstoßes gegen das aus Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG abzuleitende Zitiergebot insgesamt nichtig sind, kommt deshalb keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil sie so zu beantworten ist, wie es das FG unter Bezugnahme auf die BFH-Entscheidung vom 9. Januar 2009 V B 23/08 (BFH/NV 2009, 801) getan hat. Wie der BFH ausgeführt hat, ergäbe sich selbst bei einem Verstoß des § 27b UStG gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG allenfalls eine Teilnichtigkeit des UStG, nicht jedoch dessen vollständige Nichtigkeit. Denn die Verletzung des Zitiergebots durch eine einzelne Vorschrift eines Gesetzes begründet nur die Nichtigkeit dieser Vorschrift und damit nur eine Teilnichtigkeit des Gesetzes. Die Nichtigkeit des gesamten Gesetzes kommt nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nur in Betracht, wenn der ungültige Gesetzesteil mit dem Gesetz im Übrigen derart verflochten ist, dass beide eine untrennbare Einheit bilden. Dies trifft auf das Verhältnis von § 27b UStG zu den weiteren Vorschriften des UStG nicht zu (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 801, und vom 16. Dezember 2009 V B 23/08, BFH/NV 2010, 1866 zum UStG, und vom 22. Juli 2010 V S 8/10, BFH/NV 2010, 2095 zur FGO).”
Wie und vor welchem Gericht läßt sich diese Rechtsansicht aushebeln, zumal weder die AO noch das UStG über einen sog. “salvatorische Klausel” verfügen und allein von daher eine “Teilnichtigkeit” aus meiner Sicht nicht darstellbar ist.
Ich Danke für Eure Meinungen!
Hat jemand hierzu Urteile oder Rechtsprechungshinweise oder Kommentarliteratur, bin für Hinweise sehr dankbar
Hier ist noch einiges mehr zum nachlesen.
http://www.joh-nrw.net/index.php?option=com_content&view=article&id=72&Itemid=72
Es muss darüber nicht (mehr) diskutiert werden. Zu lange haben sich die Deutschen nicht mit ihrer Vergangenheit und auch nicht ihrer Gegenwart beschäftigt, deshalb fällt es ihnen schwer, ohne Gezeter und “Gegenargumente”, die auf falschen Glauben an angeblich wahre Tatsachen und Fakten beruhen, Dinge im rechten Licht zu sehen. Allein, dass das Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht heißt, ist mehr als zweiferlhaft angesichts keiner existenten Verfassung.
Der Bürger wird versucht, ihn für blöd und unmündig zu erklären, indem man Legitimation vortäuscht und ihm sein eigene als Souverän kalt lächelnd abspricht, und nicht zuletzt der prominente Rolf Bossi schreibt Bücher, die aufdecken, was wirklich vorgeht. Leider ist der Durchschnittsdeutsche zu dumm, um das zu begreifen, was selbstverständlich der Verwaltung usw. sehr in die Hände spielt.
Sogar soweit, kriminell zu sein, weil diese Kriminalität von weiteren dummen Schafen gedeckt wird oder aber, so sie nicht dermaßen dumm sind, wider besseres Wissen gedeckt. Dies nennt sich Verrat – ganz offiziell!
Man kann sich nun entweder darauf verlassen – und damit verlassen sein, hoffnungslos! – was der [nicht legitimierte] “Gesetzgeber” vorgibt, oder man kann sein eigenes Hirn einschalten, wenn dieses nicht suggeriert, dass das BVG als “höchstes deutsches Gericht” in seinen Aussagen und Wertungen über alle Zweifel erhaben ist – was im besten Fall zutreffend wäre, gäbe es eine unabhängige Justiz. Würde es diese geben, müsste längst Anklage wegen Amtsmissbrauch, Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Bedrohung des Souveräns wegen Ausübung seiner (Grund-)Rechte und kompromisslosen Bestehens auf Rechtssicherheit erhoben werden.
Nichts dergleichen passiert, wie auch der Fall Christoph Hörstel aufzeigt. ER ist weder der Erste noch der Letzte und auch nicht der Einzige.
Wer einen Dornröschenschlaf träumt, ist in der BRD bestens aufgehoben. Siehe auch http://www.welt.de/welt_print/article779393/Ein_Staat_ohne_Legitimation.html
Es bleibt ganz stark zu hoffen, dass die Deutschen ihrer eigenen Unwissenheit und großen Naivität hoffentlich selbst sehr bald Herr werden, andernfalls sie als Lemminge sogar denen glauben, die sie vergewaltigen und zur Schlachtbank führen. Das (an-) zu erkennen bedarf allerdings Intelligenz. Denn die Schockstufen der Konfliktbearbeitung haben es in sich.
Die Finanzämter sehen das so:
Die behauptete Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes werden von der Finanzverwaltung nicht geteilt. Die Finanzverwaltung hält das Umsatzsteuergesetz in seiner aktuellen Fassung für verfassungsgemäß und hat dem Gesetz daher – in vollem Umfang – Geltung zu verschaffen.
Die Gerichte des Finanzrechtswegs haben sich mit der gegenteiligen Meinung wiederholt beschäftigt und in ständiger Rechtssprechung die Verfassungsmäßigkeit des Umsatzsteuergesetzes bejaht (z.B. Bundesfinanzhof vom 18.05.2011, VII B 195/10; vom 16.12.2009, V B 23/08; vom 12.03.2009, XI B 23/08 und XI B 24/08; vom 09.01.2009 V B 23/08; Finanzgericht München vom 27.11.2008; 14 K 3117/07; Sächsisches Finanzgericht vom 18.02.2008, 5 K 1832/07).
Auch das Bundesverfassungsgericht selbst hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Beschluß vom 26.10.2011, 1 BvR 1808/11).
Schließlich wird Ihre Rechtsauffassung auch von der herrschenden Meinung der Fachliteratur nicht geteilt (z.B. Günter Haep in Umsatzsteuer-Rundschau 12/2008, S. 445 ff).
Sie sind daher weiterhin verpflichtet, die entsprechenden Voranmeldungen und Steuererklärungen zur Umsatzsteuer abzugeben und Steuerbeträge bei Fälligkeit zu bezahlen.
Was hältst Du von einer Anzeige wegen Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung?
Das Zitiergebot wird durch die AO nicht eingehalten, deshalb ist sie (AO) ungültig.
Ein anderer wichtiger und bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden unbedingt zu beachtender Zustand ist, daß regelmäßig die Unterschriften der Verantwortlichen FA-Mitarbeiter auf den ergehenden Bescheiden fehlen, die “Siegelabdrücke”, die unter den Rechtsbehelfen zu finden sind, einfache Phantasieprodukte darstellen, wie z.B. “Finanzamt Brandenburg”. Solch ein Finanzamt existiert nicht. Oder auch “Finanzamt Berlin” – existiert ebenfalls nicht.
Ihr solltet unbedingt diese, in diesem Sinne formfehlerhaften Bescheide mit Widerspruch belegen ( da diese Bescheide deshalb allesamt nichtig sind) und die Finanz”beamten” zur Herausgabe der ladungsfähigen Anschrift der verantwortlichen Person auffordern.
Die Unterschriften sind Pflicht für alle, die einen Verwaltungsakt erlassen, genau wie es auch von Euch verlangt wird, wenn Ihr ein rechtswirksames Dokument unterschreiben müßt, damit klar ist, daß Ihr mit Eurer Unterschrift die Verantwortung für Euren Schriebs übernehmt.
Dazu gibt es auf vielen Seiten gute Hinweise und auch Merkblätter, die Ihr verschicken könnt – bei mir übrigens auch: http://bit.ly/x97XF2
Aber ich sage es Euch gleich, es wird ein langer, ungleicher und zäher Kampf!
Wann davon ausgegangen wird, dass die AO nictig ist, dann sind auch alle darauf bezogenen Verwaltungsakte und somit auch etwaige Bescheide nicht. Eswas was nichtig ist, ist so zu behandeln als würde es dies nicht geben. – Gegen etwas was es nicht gibt, kann auch kein Einspruch eingelegt werden.
Ich frage mich warum die FA-Bescheide grundsätzlich nur “mit freundlichen Grüßen” und nicht “im Auftrag” unterschrieben werden?
Danke für diesen Beitrag, Politaia …. den ich so gerne auch weitergebe
ES sollte von jedem in Frage gestellt werden, was wir seit über 21 Jahren in Tarnung und Täuschung als die Wahrheit vorgesetzt bekamen!
Hier noch mehr zum Thema Steuer und Finanzen:
http://siriusnetwork.wordpress.com/2011/12/19/top-13-uber-steuern-und-finanzen/
Aus welchem verstaubten Archiv habt ihr denn diese Meldung ausgegraben? Das ist doch alles seit Jahren bekannt.
Dagegen zu klagen ist völlig sinnlos, da niemand rechtlich verantwortlich ist (alle beteiligten Behörden sind nur Rechtsobjekte), es keine staatlichen Richter gibt (abgesehen vielleicht von Kontrollratsgesetz Nr. 35) und der gemeine Deutsche sowieso unmündig ist und unter Betreuungsvorbehalt steht.
Troll dich König. Was willst Du uns mit deiner Aussage klar machen? Das wir aufgeben sollen? Hast wohl Angst davor das die Menschen in Deutschland aufwachen oder wie soll ich deine Aussage verstehen.
Sollte eine ganz nüchterne Bestandsaufnahme sein. Ich habe das selbst alles schon durch mit den entsprechenden Klagen, etc.
Lies doch bitte nochmal genau, was ich geschrieben habe. Viele weitere Infos dazu gibt es bei http://www.steuerboykott.org und bei http://www.deutsches-amt.de.
Der Schlüssel ist nicht, innerhalb der Bundesrepublik zu klagen. Das kann nie funktionieren.
Der erste Schritt ist, zu erkennen, dass das Deutschland und die Bundesrepublik zwei verschiedene “Dinge” sind.
Die BRD ist ein Völkerrechtsobjekt, dass sein Personal verwaltet. Die BRD vertritt NICHT das deutsche Volk, sonder die Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes. Wenn du dich einem Objekt unterordnest (Klage vor einem Landes- oder Bundesgericht einreichst), verzichtest du damit zwangsläufig auf deine Menschenrechte.
Das deutsche Volk ist ein Völkerrechtssubjekt und hat höherrangige Rechte.
Ein sehr schönes Video – mit einigen sehr wahren Wahrheiten einiger Regierungspersonen aus BRD
http://www.volksbetrug.net/
Ohne Geltungsbereich kein gültiges Gesetz und daher nichtig!
Dasz geltende Recht von 1945 ist nach wie vor gültig.. Ebenso das RuStAG, StGB, BGB etc. aber auch nur die §§ vor 1914.
Warum vor 1914? Nach dem ersten Welten-Krieg gab und gibt es bis dato auch keinen Friedensvertrag.
Im Prinzip gibt es auch keinen Friedensvertrag mit den Franzosen etc. und geht deshalb alles auf die PKV zurück. Aber das wäre dann doch etwas zu kompliziert..
Beispiel:
Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871
[20. März 1876-1. Januar 1922]
§ 1.
(1) Eine mit dem Tode, mit Zuchthaus, oder mit Festungshaft von mehr als fünf Jahren bedrohte Handlung ist ein Verbrechen.
27(2) Eine mit Festungshaft bis zu fünf Jahren, mit Gefängniß oder mit Geldstrafe von mehr als einhundertfunfzig Mark bedrohte Handlung ist ein Vergehen.
28(3) Eine mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu einhundertfunfzig Mark bedrohte Handlung ist eine Übertretung.
usw. usf.
Die Abgabenordnung greift – ob ein gültiges Gesetz vorhanden ist oder nicht – die Finanzämter greiffen auf alle verfügbaren Konten hin – ob hier oder im Ausland – durch eine SChätzung wird einem Kund getan – was man für Einkünfte hatte – und dementsprechend ist die Steuer zu bezahlen – nebst Zinsen und …..
Man kann sich nur wünschen, dass der jetzige Gesetzgeber diese Mängel heilen wird.
Oder die Bundesregierung und die dazugehörigen Ministerien sich der Mißständes annehmen werden ?
Ich möchte auch hier an einen ähnlich liegenden Fall verweisen, zu dem auch ein Verfassungsrichter a.D.
hingewiesen hat.
Das Teilungs- und Zwangsversteigerungsrecht in der BRD ist ein Überbleibsel aus den Zeiten von Kaiser Wilhelm (Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898);
Das dt. Teilungs- und Zwangsverteigerungsrecht verstößt für jeden normalen Bundesbürger erkennbar gegen verschiedene Grundrechte des dt. Grundgesetztes,
wie – das RECHT auf EIGENTUM – das Recht auf Freiheit – Besitzschutz (im weiteren Sinne); – etc.
Zur Anwendung des Teilungsversteigerungsrechtes in Dtld. läßt sich feststellen, dass es sich um ein bösartiges Zwangsmittel der Amtsgerichte handelt, das es dem verkaufswilligen Miteigentümer das Recht auf freien Verkauf der Gesamtimmobilie verweigert und damit die Eigentumsrechte dramatisch einschränkt und im weiteren Schritt Privateigentum ohne plausiblen Rechtsgrund vernichtet;
die Amtsgerichte lassen nur den Verkauf der Gesamtimmobilie im Wege der gerichtlich koordinierten Teilungsversteigerung zu; wohl gemerkt der Verkauf ist zulässig aber nur im Zwangskorsett der Versteigerung durch die Amtsgerichte.
Ein ungerechter, das Maß der Nötigung bei weitem übersteigender Rechtszwang ohne substanzrechtliche Legitimität; „freiwillige“ Teilungsversteigerungen sollten bei den Amtsgerichten wegrationalisiert werden und durch die öffentliche Auslobung der betroffenen Immobilie zum Marktpreis ersetzt werden.
AUCH die ZPO, und die Vollstreckungsrechtliche Verquickuung mit den ZVG VERSTÖST GEGEN DAS ZITIERGEBOT !!!
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Fragen Sie Fr. Leuthäuser-Schnarrenberger – Sie wäre zuständig.
Sie kann aber auch nichts dafür, dass sich bislang niemand an das Grundrecht gehalten hat.
Und Fr. Leuthäuser-Schnarrenberger kann dagen nichts machen, weil das Ministerium der Justiz dafür
im Grund keinen Ansatzpunkt findet.
Wenn ich Bundesjustizminister wäre, dann hätte ich ehrlich gesagt auch keine Lust dazu,
mein eigenes Nest zu beschmutzen.
Dieser Beitrag ist insofern falsch, da die AO von 1977 niemals in Kraft getreten ist. Dazu wird aktuell von RA Torsten Ramm eine Klage gegen Merkel & Co sowie einem Finanzamt geführt. Siehe Aktenzeichen: 11-tr-z-86-3
Hier erfahren Sie noch Weiteres: http://dem-deutschen-volke.blogspot.com/
Volksbewegung
Dem Deutschen Volke
Info@Dem-deutschen-Volke.de
Wer kenn sich in diesem Bereich aus und kann die Meldung betätigen?
Das können wir bestätigen!
Bei Bedarf nehmt mal Kontakt zu uns auf.
Gruß
Verwaltungsrat der v§v
Das Thema AO und einige andere werden von den v§v momentan angegangen. Die Klagen laufen, mal sehen was da raus kommt. Mehr dazu findet ihr bei uns auf der Seite unter http://www.vereinigte-selbstverwaltungen.org/aktuelles/
Es ist heute mehr den je notwendig ,dass das deutsche Volk,zumindest der Teil welcher sich dazu bekennt,den Auftrag nach GG 146 zu vollenden.Wir kommen sonst vom Regen in die Traufe.
Ist man aufmerksamer Nutzer des Weltnetzes,hat man den Hoffnung erweckenden Eindruck,dass die Deutschen langsam aufwachen.
Richtig ist, das es hierzulande keine gültige Abgabenordnung gibt. Genau wie es keinen Staat BRD gibt und somit keine hoheitlichen Rechte seitens der BRD – Angestellten. Deshalb z.B. auch Arbeitsagentur/Jobcenter statt Arbeitsamt, Finanzagentur statt Finanzamt usw. Die Angestellten der BRD – Firma wissen dies. Nur handeln sie nach dem Motto: Ihr habt recht, aber wir haben die Waffen!
Wenn alle Menschen zu Kriegern werden müssen…
“NOT-WEHR”
ist AUSDRÜCKLICH vorgesehen!
Wir haben nicht das
RECHT,
sondern die
PFLICHT
uns das zurück zu holen, was uns gehört.
FREIHEIT und echte SELBSTBESTIMMUNG sind unter den jetzigen Bedingungen nicht mehr möglich
Wenn das nicht der Fall ist, werden wir eine Menschen-feindliche Kultur erschaffen, die im wahrsten Sinne des Wortes keinen
“Lebens-Raum” hinterlässt!
Ich bin nicht auf die Welt gekommen, um einen “Job” zu “erledigen”, sondern einen “Beruf” im Sinne einer “Berufung” zu erfüllen.
Die wahre “Berufung” hat mit Sicherheit NIX! mit der oder den “ArGen” zu tun, noch etwas mit dem Zwang, jede sinnlose Sklaven-Tätigkeit widerstandslos zu akzeptieren!