Danke pandeia für den Link.
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag, 3. Februar 2012; Gerichtliche Immunitäten des Staates (Deutschland gegen Italien: Griechenland intervenierend); Präsident Hisashi Owada; (www.icj-cij.org).
“(…) der Gerichtshof (1) s t e l l t f e s t mit zwölf zu drei Stimmen, dass die Republik Italien ihre Verpflichtung missachtet hat, die Immunität zu respektieren, welche die Bundesrepublik (von) Deutschland unter Völkerrecht genießt, indem sie Zivilklagen gegen die BR(v)D angestrengt hat, die Brüchen von humanitärem Völkerrecht durch das Deutsche Reich in den Jahren zwischen 1943 und 1945 zu Grunde liegen;
(2) s t e l l t f e s t mit vierzehn zu einer Stimme, dass die Republik Italien ihre Verpflichtung missachtet hat, die Immunität, welche die BR(v)D unter Völkerrecht genießt, zu respektieren, indem sie Restriktionsmaßnahmen gegen Villa Vigoni ergreift;
(3) s t e l l t f e s t mit vierzehn zu einer Stimme, dass die Republik Italien ihre Verpflichtung missachtet hat, die Immunität, welche die BR(v)D unter Völkerrecht genießt, zu respektieren, indem sie in Italien einklagbare Beschlüsse von griechischen Gerichten anmeldet, die Brüchen von humanitärem Völkerrecht durch das Deutsche Reich in Griechenland zu Grunde liegen;
(4) s t e l l t f e s t mit vierzehn zu einer Stimme, dass die Republik Italien unter Verfügung von angemessener Gesetzgebung oder durch Verlegung auf andere Verfahren ihrer Wahl, sicherstellen muss, dass die Beschlüsse ihrer Gerichte und jene anderer Autoritäten der Rechtsprechung, die die Immunität verletzt, welche die BR(v)D unter Völkerrecht genießt, in ihrer Wirkung erlöschen lässt;
(5) l e h n t einhellig a b alle anderen Eingaben, die von der Bundesrepublik (von) Deutschland vorgetragen wurden. (…)”
Dies beweist implizit – nun endlich auch durch Den Haag -,
dass die Bundesrepublik in Deutschland, d. h. die Treuhandverwaltung
der Alliierten, die sich nach Haager Landkriegsordnung für das Deutsche Reich zuständig sieht und als Staatssimulation Immunität „genießt”,
kein souveräner Rechtsnachfolger des Staates Deutsches Reich,
geschweige denn der des Dritten Reiches, ist und sein kann,
welchen ein anderer Staat wegen Menschenrechtsverletzung
auf internationaler Ebene verklagen könnte.
Das Deutsche Reich wäre der Rechtstaat, den Italien in diesem Fall
hätte verklagen müssen; doch das Deutsche Reich ist,
solange es keinen Friedensvertrag mit den Alliierten gibt,
handlungsunfähig.
Beende für dich selbst diesen Zustand übergangsweise dadurch,
indem du dich in Selbstverwaltung nach UN-Resolution A/RES/56/83 Art. 9
begibst!
Beende diesen unerträglichen Zustand für Europa und die Welt
bitte sofort, indem du dich als Deutscher Staatsbürger auch (oder wenigstens) unter Indigenat stellst.
Beginne dich vollständig zu informieren, danke!
URL:
http://www.vereinigte-selbstverwaltungen.org
Original-Dokumente beim IGH:
http://www.icj-cij.org/docket/files/143/16883.pdf
http://www.icj-cij.org/docket/files/143/16897.pdf





Immunitätsschutz genießt gem. Wikipedia aber jedes Staatsoberhaupt sowie Regierungsmitglieder. So gesehen hätte der Strafgerichtshof völkerrechtswidrig die staatliche Identität der BRD bestätigt, obwohl diese nicht bestehen kann, wie Frühwald nachweist. Somit bezieht sich das Urteil des Gerichtshofes m.M. lediglich auf die Einklagbarkeit von Forderungen an das Deutsche Reich. Dass die BRD NICHT Rechtsnachfolger ist, wissen wir ja bereits.
Ich habe das gefühl, dass im internet zu 95 % ohne nachzudenken einfach alles per past & copy übernommen wird.
Au weia, was ist denn mit den ganzen Wiedergutmachungszahlungen, die hätte dann ja auch die BRD und jetzt die BRdvD nicht zu zahlen!!!
Wenn das so ist, dann sollten wir trotzdem einen Friedensvertrag fordern, und wenn das die Staatssimulation BRdvD nicht will oder kann, dann muß das jeder einzelne Deutsche machen , indem er sich als Reichsdeutscher und Preuße beim Bürgeramt deklariert, um dann diese Erklärung
bei der alliierten Besatzungsmacht ( hier in Berlin ,Unter den Linden 65-67 ) einzureichen. So ist es auch bei Norbert Gogolin unter http://www.gg146.de erklärt.
Ein Friedensvertrag kann die zuviel gezahlte Reparation zurückfließen lassen, und die Schandtaten in den letzten Verteigungsanstrengungen
wären dann zu klären.
Die Reichweite des völkerrechtlichen Immunitätsschutzes
telc.jura.uni-halle.de/sites/default/files/telc/Heft_5.pdf
Was steht denn im internationalen Völkerrecht über die Immunität von BR(v)D?
Als Nichtjurist hört sich der obige Text für mich nämlich so an, dass die BRD jetzt nicht mehr für Dinge belangt werden kann, die von Deutschland während der Nazi-Zeit angestellt wurden. Und dass das in den italienischen Gesetzen korrigiert werden soll.
siehe hierzu auch:
http://www.youtube.com/watch?v=P-fZWml9Qk8&feature=related
und/auch
http://www.youtube.com/user/Zottanna#p/a/u/0/1iZzJ2PD4u0