Veröffentlicht am 05.01.2013
Gehören Sie zu den “glücklichen” Besitzern eines von einem Richter unterschriebenen Urteils? GLÜCKWUNSCH! Damit gehören Sie einer schwindenen Minderheit an! Ich habe mal ein paar Gesetzestexte gewälzt, um herauszufinden, ob es da irgend welche gesetzlichen Grundlagen bezüglich der Handhabung von Unterschriften auf Dokumenten gibt. Bin fündig geworden…
Das Video kann auf meinem Blog sommers-sonntag.de kommentiert werden!



Ich frage mich dennoch: wem nutzt diese Erbsenzählerei denn eigentlich ? Was ist der Sinn ? Die Verfasser dieser Schriftstücke, mit oder ohne Unterschrift, sitzen in jedem Fall solange am längeren Hebel, solange diese BRD existiert. Und, wir schaffen sie doch nicht dadurch ab, das wir zu Querulanten mutieren, die gegen alles einen Widerspruch einlegen – der dann sowieso nur zu einem Resultat führt: höhere Kosten.
Ziviler Widerstand (der dann im Kern auch mittelfristig Wirkung zeigt) sieht hingegen anders aus. Ich jedenfalls halte von dieser ganzen kleinjuristischen nicht enden wollenden Haarspalterei null. Im Gegenteil. Das ist nur Wasser auf die Mühlen der Nazikeulenschwinger – denn die meisten dieser “Denkanstöße” stammen aus der Feder rechter Zeitgenoßen.
Es hat absolut nichts mit Widerstand, Erbsenzählerei oder rechtem Gedankengut zu tun, wenn sich Opfer offenkundiger Gewaltverbrechen massiven Verletzungen ihrer Grundrechte nach Art. 1 (1), (3) GG, Art. 2 (2) GG, Art. 3 (1), (3) GG, Art. 19. (4) GG, Art. 20 (3) GG, Art. 97 (1) GG, Art. 101 (1) GG und Art. 103 (1) GG durch willkürliche, verfassungswidrige strafvereitelnde Plichtverletzungen der Judikative und Exekutive ausgesetzt sehen.
Wer der Meinung ist, dass die NS-Kammerjustiz untergegangen sei, irrt sich gewaltig!
Ich hab ja vorm Sozial und vor einiger Zeit vorm Landesgericht zwei Fälle bzw. Urteile gehabt. Erste gegen die Krankenkasse und das Zweite gegen eine Bank – in beiden Urteilen > Unterschrift. Bei dem Fall mit der Bank sogar von 3 Richtern…. es scheint also, in vielen Fällen keine Unterschrift zu geben – in wenigen aber schon. Die Frage: Wieso? Wieso dort und dort nicht?
Möglicherweise beruhen die Urteile ausnahmsweise nachvollziehbar auf gesetzlichen Grundlagen.
Ich erhielt kürzlich einen Beschluß eines Verwaltungsgerichts. Dieser Beschluß wurde 3 Tage vor dem Gerichtstermin erstellt und trägt keinerlei Unterschriften. Selbst das Dienstsiegel und die Unterschrift der angeblichen “Urkundsbeamtin” stammen aus einem Drucker entgegen den in Video erwähnten eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen und der Verordnung über die Führung des Landeswappens. Es ging um eine Feststellungsklage der Nichtigkeit eines Bescheides wegen Formmangels.
In der Justiz herrscht absolute Willkür!